Wohnfläche vs. Nutzfläche Unterschied | So beeinflussen sie die Bewertung Ihrer Immobilie in der Metropolregion Nürnberg

Sie möchten in Veitsbronn, Fürth oder Nürnberg eine Immobilie verkaufen oder in dieser Region eine Immobilie kaufen? Dann sollten Sie den Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche kennen, denn diese Unterscheidung spielt nicht nur bei der Bewertung einer Immobilie eine Rolle, sondern ist auch im Zusammenhang mit juristischen Aspekten vor allem in Bezug auf Mietrecht oder Kaufverträge wichtig.

Was versteht man unter dem Begriff “Wohnfläche”?

Als Wohnfläche werden alle Räume einer Immobilie bezeichnet, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Neben dem Wohnzimmer und der Küche werden auch alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie die Badezimmer in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen.

Außenbereiche wie Balkone, Terrassen und Wintergärten zählen hingegen nur anteilig zur Wohnfläche. So könnte eine großzügige Terrasse in einem Fürther Einfamilienhaus zu 50% in die Wohnfläche einfließen, während ein kleiner Balkon einer Nürnberger Altbauwohnung möglicherweise nur zu einem Viertel angerechnet wird. Die anteilige Berücksichtigung liegt in der eingeschränkten ganzjährigen Nutzbarkeit begründet.

Bei Wintergärten hängt die Anrechnung zur Wohnfläche davon ab, wie intensiv sie genutzt werden und wie gut sie isoliert sind. Ein gut isolierter und regelmäßig genutzter Wintergarten kann somit einen signifikanten Beitrag zur Wohnfläche einer Immobilie leisten.

Auch Dach- und Kellerräume können unter bestimmten Voraussetzungen als Wohnraum gelten, was insbesondere bei der Bewertung einer Immobilie bzw. bei der Berechnung der Wohnfläche eine Rolle spielt.

Damit ein Dachgeschoss als Wohnraum anerkannt wird, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört zunächst eine ausreichende Raumhöhe, die in der Regel über einen Großteil der Fläche mindestens 2,3 Meter betragen sollte. Ebenso wichtig sind die Lichtverhältnisse und das Raumklima: Das Dachgeschoss muss ausreichend Tageslicht durch Fenster erhalten, um eine angenehme Wohnatmosphäre zu schaffen und die Frischluftzufuhr zu gewährleisten. Außerdem ist eine geeignete Heizmöglichkeit entscheidend, damit der Raum auch während der kälteren Monate komfortabel ist und das ganze Jahr über genutzt werden kann. 

Ähnliche Kriterien gelten für die Umwandlung von Kellerräumen in Wohnraum. Auch ein Keller muss genug Tageslicht erhalten, effizient belüftet werden können, angemessen beheizbar sein und eine bestimmte Mindesthöhe aufweisen. 

Wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie in Veitsbronn, Fürth, Nürnberg oder Umgebung Ihr Dachgeschoss oder Ihre Kellerräume als Wohnraum umgestalten möchten, benötigen Sie allerdings eine offizielle Genehmigung der zuständigen Baubehörden. Dieser Schritt ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre Umbauten den lokalen Bauvorschriften entsprechen.
Hierfür müssen Sie einen Bauantrag einreichen, der detaillierte Pläne und Beschreibungen des geplanten Umbaus enthält. Die Behörden werden dann prüfen, ob der Ausbau den Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Belüftung, Beleuchtung und Beheizbarkeit entspricht. Erst nachdem diese Bedingungen erfüllt und von den Behörden genehmigt wurden, können Dachgeschoss und Keller offiziell als Wohnraum anerkannt und in die Wohnflächenberechnung Ihrer Immobilie einbezogen werden. Dieser Prozess gewährleistet nicht nur die Einhaltung der rechtlichen Standards, sondern trägt auch zur Werterhaltung Ihrer Immobilie bei.

In der Metropolregion Nürnberg ist die genaue Ermittlung der Wohnfläche insbesondere bei Mehrfamilienhäusern wichtig. So können Unklarheiten vermieden werden, die durch die fälschliche Einbeziehung von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern oder Fluren in die Wohnflächenberechnung entstehen können.

Eine korrekte und genaue Definition der Wohnfläche, die alle relevanten Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wintergärten sowie ausgebauten Dachgeschoss- und Kellerräume umfasst, ist entscheidend. Sie beeinflusst nicht nur den Wert und die Attraktivität Ihrer Immobilie, sondern ist auch für Eigentümer, Käufer und Mieter von großer Bedeutung.

IMMOBILIEN STRUNZ

IHR IMMOBILIENMAKLER FÜR VEITSBRONN, FÜRTH UND UMGEBUNG

Wir verkaufen Ihre Immobilie schnell und zum bestmöglichen Preis.

Und welche Räume zählen zur Nutzfläche?

Alle zusätzlichen Flächen, die nicht direkt zum Wohnen genutzt werden, sondern anderen Zwecken dienen, zählen zur Nutzfläche.
Ein klassisches Beispiel hierfür sind Keller. Sie werden oft nur als Lager genutzt. 
Selbst wenn ein Keller als Werkstätte oder als Hobbyraum dient, gut ausgebaut und komfortabel nutzbar ist, wird er als Nutzfläche gewertet, weil er oft nicht alle Anforderungen erfüllt, die für einen Wohnraum vorgesehen sind.

Ähnlich verhält es sich mit Dachböden, die ebenfalls oft nur als Stauraum genutzt werden und damit die Nutzfläche eines Hauses erheblich erweitern.

Darüber hinaus werden auch Garagen und Stellplätze sowie gemeinschaftlich genutzte Waschküchen und Trockenräume zur Nutzfläche gezählt. 

Nicht zu vergessen sind Technikräume, die z.B. Heizungsanlagen und andere technische Einrichtungen beherbergen. Auch sie sind unerlässlich für die Funktion und den Betrieb des Gebäudes und somit ein wichtiger Bestandteil der Nutzfläche.

Obwohl die Nutzfläche einer Immobilie nicht direkt den Wohnkomfort beeinflusst, trägt sie maßgeblich zur Funktionalität und zum Gesamtwert bei. Vor allem in einer Region rund um Nürnberg, in der jeder Quadratmeter zählt, kann ein funktionaler Kellerbereich oder eine eigene Garage den entscheidenden Unterschied ausmachen. Daher ist es für Sie als Eigentümer oder auch Käufer wichtig zu wissen, was der Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche ist, um sich ein vollständiges Bild vom Wert und den Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie zu machen.

Die genaue Berechnung der Wohn- und Nutzfläche einer Immobilie erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie ist ebenso wie die Wohnfläche nicht nur für die Bestimmung des Immobilienwerts essenziell, sondern bildet auch die Grundlage für eine faire und korrekte Preisgestaltung.

Als Eigentümer oder Interessent einer Immobilie in Nürnberg, Fürth oder Veitsbronn sind Sie möglicherweise mit den komplexen Anforderungen der Wohn- und Nutzflächenberechnung konfrontiert. In diesem Fall stehen wir von Immobilien Strunz Ihnen als erfahrener Immobilienmakler gerne zur Seite, um Sie bei der Bewertung und Klassifizierung der Flächen Ihrer Immobilie kompetent zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer Expertise und rufen Sie uns gern an unter: 0911-378 44 616 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@immobilien-strunz.de.

  • Was ist bei der Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche noch zu beachten?

Die genaue Bestimmung der Wohn- und Nutzfläche einer Immobilie ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobilienmarktes und unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen, die sowohl für Eigentümer als auch für Käufer entscheidend sind. Ziel ist es, ein transparentes und faires Umfeld auf dem Immobilienmarkt zu schaffen und dafür zu sorgen, dass bei der Berechnung der Flächen einheitliche Standards eingehalten werden.

Ein zentraler Bestandteil dieser Regelungen ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie legt im Detail fest, wie Wohnflächen in Immobilien zu berechnen sind. Dabei geht es unter anderem darum, wie Balkone und Terrassen, die wie oben erwähnt nur anteilig zur Wohnfläche gezählt werden, in die Berechnung einbezogen werden, wie mit Dachschrägen umzugehen ist und dass Raumhöhen berücksichtigt werden müssen.

Darüber hinaus enthält auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wichtige Bestimmungen, die Wohn- und Nutzfläche betreffen. Beispielsweise sollten Sie als Vermieter einer Wohnung in Nürnberg darauf achten, dass die tatsächliche Größe einer vermieteten Fläche nicht wesentlich von der im Mietvertrag angegebenen abweicht. Dies schützt Mieter vor der Überzahlung von Mieten, die aufgrund falscher Flächenangaben zu hoch angesetzt wurden.

Wenn Sie Verkäufer oder Käufer einer Immobilie in Veitsbronn, Fürth, Nürnberg oder Umgebung sind, ist es für Sie wichtig zu wissen, dass ein Sachmangel vorliegen kann, wenn die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche einer verkauften Immobilie erheblich von der im Kaufvertrag angegebenen abweicht. Dies gibt dem Käufer das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder, in extremen Fällen, auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Korrekte Angaben zur Größe der Wohn- und Nutzfläche sind deshalb entscheidend, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Zudem können im Großraum Nürnberg mit einem besonders dynamischen Immobilienmarkt Ungenauigkeiten bei der Flächenberechnung zu erheblichen Preisunterschieden führen.

Angesichts der Komplexität des Themas und der zahlreichen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Wohn- und Nutzflächenberechnung kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. Insbesondere, wenn Sie eine Immobilie in Veitsbronn, Fürth oder angrenzenden Gebieten verkaufen oder ein Objekt in dieser Umgebung erwerben möchten, können Sie auf die Fachkenntnis von Immobilien Strunz vertrauen. Als erfahrene Experten in der Branche sind wir mit allen wichtigen Aspekten des Immobilienmarktes vertraut. Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, um den optimalen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln und diese erfolgreich auf dem Markt zu platzieren.

Buchen Sie
Ihr Beratungs-
gespräch
online!*